Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der German LabConCert GmbH mit ihren Kunden. Insbesondere davon erfasst sind:

  • Teilnahme an Veranstaltungen als Teilnehmer (Schulungen, Seminare, Konferenzen, Workshops) mit Ausnahme von Webinaren
    • Veranstaltungen werden in angemieteten Räumen oder in den Räumen der German LabConCert GmbH durchgeführt.
  • Inhouse-Schulungen
  • Zertifizierungen von Personen

Nicht erfasst sind jedoch:

  • Aussteller-Angebote auf Veranstaltungen der German LabConCert GmbH
  • Webinare (über die Plattform www.labconcert-webinare.de)
  • Design (Machbarkeitsprüfung, Konzeptplanung, Bedarfsermittlung, Prozessplanung, Prozessbeschreibung, Logistikplanung, Projektabwicklung und AVA)
  • Qualifizierung (Designqualifizierung, Installationsqualifizierung, Funktionsqualifizierung, Leistungsqualifizierung, Produktqualifizierung)

(2) Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die German LabConCert GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Der Vertrag zwischen der German LabConCert GmbH und ihrem Kunden kommt zustande, indem die German LabConCert GmbH die Auftragserteilung eines Kunden innerhalb von sieben Tagen mittels Auftragsbestätigung annimmt. Zur Wirksamkeit des Vertrags müssen Auftragserteilung sowie Bestätigungsschreiben die Textform wahren.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, dieser innerhalb von sieben Tagen nach Zugang bei ihm gegenüber der German LabConCert GmbH unter Wahrung der Textform zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt.

 

(3) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bzw. der Vertragsbeziehung werden von beiden Vertragsparteien schriftlich oder durch E-Mails festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der German LabConCert GmbH und dem Kunden.

 

(4) Die German LabConCert GmbH versendet sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem Vertragsschluss stehenden Dokumente an den Kunden per E-Mail bzw. auf Verlangen per Post. Dabei handelt es sich insbesondere um die Auftragsbestätigung, die Rechnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und – sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist – die Belehrung über das Widerrufsrecht, sowie Informationsmaterialien. Der Kunde ist berechtigt, stattdessen die Übersendung einzelner oder aller Dokumente per Post zu verlangen. Die German LabConCert GmbH kann in diesem Fall eine Gebühr in Höhe der tatsächlichen Versandkosten pro versandtes Dokument erheben.

 

§ 3 Zahlung und Fälligkeit

 

(1) Der Anspruch der German LabConCert GmbH auf Zahlung des Entgelts ist bei Veranstaltungen (Schulungen, Seminare, Konferenzen, Workshops) und Zertifizierungen von Personen grundsätzlich 14 Tage nach Anmeldung fällig, spätestens jedoch 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn in dem Fall, in dem die Anmeldung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt ist. Bei ausbleibender oder verspäteter Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei Inhouse-Schulungen kann die German LabConCert GmbH vom Kunden eine Vorleistung in Höhe von 25 % der erwarteten Kosten verlangen. Die Vorleistungspflicht wird fällig mit Zugang der Rechnung beim Kunden. Die Pflicht zur Zahlung des restlichen Entgelts wird fällig mit Zugang der Abschlussrechnung beim Kunden.

 

(2) Alle Leistungen der German LabConCert GmbH, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Ist ein Festpreis vereinbart, so kann die German LabConCert GmbH anteilig Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserledigung in Rechnung stellen.

 

(3) Beanstandungen der Rechnungen der German LabConCert GmbH sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder per E-Mail der German LabConCert GmbH mitzuteilen und zu begründen. Die German LabConCert GmbH verpflichtet sich, die Rechnungsempfänger in der Rechnung auf die Frist und die Folgen ihres Versäumnisses hinzuweisen.

 

(4) Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis entstehen, beschränkt.

 

§ 4 Veranstaltungen, Zertifizierungen von Personen und Inhouse-Schulungen

 

(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen und Zertifizierungen von Personen der German LabConCert GmbH sind möglichst frühzeitig an die German LabConCert GmbH zu richten. Der Vertragsschluss bestimmt sich nach § 2. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen und Zertifizierungen von Personen besteht nicht.

 

(2) Das Teilnahmeentgelt versteht sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, je Teilnehmer und Veranstaltung bzw. Zertifizierung von Personen.

 

(3) Abmeldungen und Umbuchungen müssen in Textform an die German LabConCert GmbH übermittelt werden. Bei Abmeldungen und Umbuchungen aus Gründen, die die German LabConCert GmbH nicht zu vertreten hat, sind je Teilnehmer und Veranstaltung bzw. Zertifizierung von Personen folgende Entgeltzahlungen zu entrichten:

  • bis zu 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. Zertifizierungsbeginn: 50 % des regulären Entgelts
  • ab 59 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. Zertifizierungsbeginn: volles Entgelt

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung bzw. Umbuchung bei der German LabConCert GmbH.

 

(4) Der absagende Kunde kann sich durch Ersatzteilnehmer vertreten lassen, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die German LabConCert GmbH. Im Falle der Zustimmung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

(5) Die German LabConCert GmbH behält sich vor, dem Kunden den entrichteten Betrag als Gutschrift, einlösbar für andere Veranstaltungen und Zertifizierungen von Personen der German LabConCert GmbH, zukommen zu lassen.

 

(6) Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder der Zertifizierung von Personen oder vorzeitiger Beendigung der Teilnahme aus Gründen, die die German LabConCert GmbH nicht zu vertreten hat, ist das volle Veranstaltungsentgelt bzw. die volle Zertifizierungsgebühr zu entrichten.

 

(7) Wird ein verbindlich vereinbarter Leistungstermin für eine Inhouse-Schulung vom Kunden nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail aus Gründen, die die German LabConCert GmbH nicht zu vertreten hat, abgesagt, ist die German LabConCert GmbH berechtigt, vollen Ersatz der Vergütung der nicht erbrachten Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist der German LabConCert GmbH einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.

 

§ 5 Durchführung und Ausfall bzw. Absage von Veranstaltungen, Zertifizierungen von Personen und Inhouse-Schulungen

 

(1) Die Veranstaltungen, Zertifizierungen von Personen und Inhouse-Schulungen werden entsprechend dem bekannt gegebenen Programminhalt und nach anerkannten didaktischen und fachlichen Grundsätzen durchgeführt. Bei Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen behält sich die German LabConCert GmbH den Wechsel von Referenten und eine Verlegung oder Änderung des Programmablaufs vor, sofern hierdurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der German LabConCert GmbH zumutbar ist. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten oder an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt.

 

(2) Die German LabConCert GmbH verpflichtet sich, die von ihr zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen, kann jedoch den Lernerfolg des Kunden nicht gewährleisten. Auch übernimmt die German LabConCert GmbH keine Gewährleistung dafür, dass ihre Leistung hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleibt.

 

(3) Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die German LabConCert GmbH zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung eines Referenten oder wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen) ausfallen, werden die Kunden unverzüglich informiert. Bereits geleistete Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Mitwirkung des Kunden bei Inhouse-Schulungen

 

(1) Die Mitwirkungspflichten des Kunden werden in der Auftragsbestätigung der German LabConCert GmbH festgehalten.

 

(2) Der Kunde trägt den Mehraufwand, der der German LabConCert GmbH dadurch entsteht, dass sich die Vertragsdurchführung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Kunden verzögert. Die German LabConCert GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

 

(1) Die German LabConCert GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder sonstige Unwägbarkeiten des täglichen Lebens) entstanden sind.

 

(2) Die German LabConCert GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die German LabConCert GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht jeweils auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

(3) Die German LabConCert GmbH haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde selbst oder Dritte die ihm überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

 

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der German LabConCert GmbH.

 

(5) Diese Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach § 44a TKG oder im Falle der Übernahme einer Garantie oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 8 Urheberrechte und Veröffentlichungen

 

(1) Alle Urheberrechte und Miturheberrechte bzw. ausschließlichen Nutzungsrechte an den von der German LabConCert GmbH erstellten Trainingsunterlagen, Darstellungen etc. verbleiben bei der German LabConCert GmbH.

 

(2) Die Weitergabe der von der German LabConCert GmbH erstellten Unterlagen, Darstellungen etc. sowie der im Zusammenhang mit der Leistung erworbenen Informationen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung ist unzulässig, es sei denn, dass die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung in Schriftform oder in Form von E-Mails getroffen haben.

 

§ 9 Verschwiegenheit

 

Die German LabConCert GmbH ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind.

 

§ 10 Datenschutzhinweis

 

(1) Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt unter strikter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

(2) Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange die German LabConCert GmbH zur Aufbewahrung dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.

 

(3) Es gilt die Datenschutzerklärung (https://www.labconcert.de/j/privacy).

 

§ 11 Anzuwendendes Recht

 

Für die zwischen der German LabConCert GmbH und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Informationen zur alternativen Streitbeilegung

 

(1) Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort – soweit nichts anderes vereinbart wird – Hilpoltstein.

 

(2) Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind das Amtsgericht Schwabach bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zu dem Kunden ausschließlich zuständig.

 

(3) Die Europäische Kommission stellt gemäß Online-Streitbeilegungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit, die der Kunde unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE finden kann. Die German LabConCert GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.